Post by Adrian der Technikus on Mar 15, 2007 20:46:26 GMT -5
!Achtung!
- Zwar darf jeder mündige Bürger der Bundesrepublik Deutschland Hieb- und Stichwaffen besitzen, insofern es sich nicht um spezielle Macharten wie Butterfly-Messer oder Wurfsterne handelt, dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass diese dann unter strengem Verschluss gehalten werden müssen und der Besitzer eine Teilschuld trägt, wenn ihm diese Waffen fahrlässig abhanden kommen und/oder jemand dadurch zu schaden kommt!
- Ferner ist das Mitführen solcher Dinge bei Massenveranstaltungen unzulässig!
- Schaukampfwaffen unterliegen, wenn sie ausreichend stumpf sind, diesen Restriktionen nicht, es sei aber darauf hingewiesen, dass qualitativ minderwertige Schaukampfwaffen im Einsatz zersplittern können oder durch Scharten vorschnell scharfkantig werden, sodass schwerwiegende Verletzungen von Schaukämpfern die Folge sein können!
! Aus oben genannten Gründen wird hiermit dringend davon abgeraten, ohne eine gründliche Ausbildung selbst Schwerter, Langdolche, Äxte, Hellebarden, Helme oder sonstiges Rüstzeug herzustellen!
Insofern hier einmal Überlegungen/Betrachtungen zu speziellen Fertigungsmethoden und Prozeduren erscheinen, sind diese lediglich aus historischem Interesse heraus und nicht als Anleitung zum Selbermachen zu verstehen!
Anmerkung zu Pfeilspitzen: Beim Bogenschiessen sind auch auf sorgfältig abgesperrten Anlagen nur die gebräuchlichen rundgedrehten Turnierspitzen zulässig! - Wer dennoch selbstgeschmiedete Spitzen oder gekaufte Spitzen nach alten Vorbildern auf einen Pfeil aufsetzt, der zum Verschuss geeignet ist, riskiert Konfiszierung des/der betroffenen Pfeile(s), evtl. unnötigen Kontakt mit Ordnungskräften und, falls es zu einem Unfall kommt, sogar fahrlässige schwere Körperverletzung oder Tötung!
- Entsprechendes gilt für Bögen/Armbrüste mit einer Abzugskraft größer oder gleich 60 Pfund (30kg), die ebenfalls nichtmehr als Sportgerät, sondern als Schusswaffe gelten!
- Zwar darf jeder mündige Bürger der Bundesrepublik Deutschland Hieb- und Stichwaffen besitzen, insofern es sich nicht um spezielle Macharten wie Butterfly-Messer oder Wurfsterne handelt, dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass diese dann unter strengem Verschluss gehalten werden müssen und der Besitzer eine Teilschuld trägt, wenn ihm diese Waffen fahrlässig abhanden kommen und/oder jemand dadurch zu schaden kommt!
- Ferner ist das Mitführen solcher Dinge bei Massenveranstaltungen unzulässig!
- Schaukampfwaffen unterliegen, wenn sie ausreichend stumpf sind, diesen Restriktionen nicht, es sei aber darauf hingewiesen, dass qualitativ minderwertige Schaukampfwaffen im Einsatz zersplittern können oder durch Scharten vorschnell scharfkantig werden, sodass schwerwiegende Verletzungen von Schaukämpfern die Folge sein können!
! Aus oben genannten Gründen wird hiermit dringend davon abgeraten, ohne eine gründliche Ausbildung selbst Schwerter, Langdolche, Äxte, Hellebarden, Helme oder sonstiges Rüstzeug herzustellen!
Insofern hier einmal Überlegungen/Betrachtungen zu speziellen Fertigungsmethoden und Prozeduren erscheinen, sind diese lediglich aus historischem Interesse heraus und nicht als Anleitung zum Selbermachen zu verstehen!
Anmerkung zu Pfeilspitzen: Beim Bogenschiessen sind auch auf sorgfältig abgesperrten Anlagen nur die gebräuchlichen rundgedrehten Turnierspitzen zulässig! - Wer dennoch selbstgeschmiedete Spitzen oder gekaufte Spitzen nach alten Vorbildern auf einen Pfeil aufsetzt, der zum Verschuss geeignet ist, riskiert Konfiszierung des/der betroffenen Pfeile(s), evtl. unnötigen Kontakt mit Ordnungskräften und, falls es zu einem Unfall kommt, sogar fahrlässige schwere Körperverletzung oder Tötung!
- Entsprechendes gilt für Bögen/Armbrüste mit einer Abzugskraft größer oder gleich 60 Pfund (30kg), die ebenfalls nichtmehr als Sportgerät, sondern als Schusswaffe gelten!